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Zuviel bezahlen war gestern 
 

Informationen zu KFZ Versicherungsverträgen 


Was bringt eine Kfz-Versicherung?

Sie haben beim Rückwärtseinparken den Porsche Ihres Nachbarn beschädigt und dabei ärgerlicherweise auch Ihre eigene Stoßstange demoliert? Dann springt Ihre Kfz-Versicherung ein, die sich in zwei Arten aufteilt. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt den Schaden am Porsche, die Kaskoversicherung den an Ihrer eigenen Stoßstange. Einen wichtigen Unterschied gibt es zwischen diesen beiden Versicherungstypen: Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Um das Fahrzeug zulassen zu können, muss der Nachweis über eine solche Versicherung erbracht werden. Bei der Kaskoversicherung hingegen haben Sie die Wahl: Ihr Abschluss ist freiwillig, liegt aber meist in Ihrem eigenen Interesse.


Kfz-Haftpflicht für Schäden bei Fremden

Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie bei einem Autounfall Personen- oder Sachschäden verursachen und der Geschädigte nun Schadensersatzansprüche geltend macht. Gerade Personenschäden können Ihren finanziellen Rahmen schnell sprengen: Müssen Krankenhausrechnungen und Rehabilitationsmaßnahmen bezahlt werden, fallen im Handumdrehen Summen in höheren, vier- bis fünfstelligen Bereichen an. Insofern schützt die Pflicht zur Haftpflichtversicherung nicht nur die Opfer eines Unfalls, die selbst in Schwierigkeiten geraten würden, falls der Verursacher dies nicht bezahlen kann. Auch den Verursacher bewahrt eine Kfz-Haftpflicht vor dem finanziellen Ruin.


Leistungen der Kfz-Haftpflicht

Die Kfz Haftpflichtversicherung übernimmt die Folgekosten aller Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall zufügen. Darunter fallen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Hinzu kommt aber noch eine weitere, wichtige Funktion: Die Kfz-Haftpflicht wehrt auch unberechtigterweise an Sie gerichtete Schadenersatzforderungen in Ihrem Namen ab.


Deckungssummen der Kfz-Haftpflicht

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Höhe der Mindestdeckungssummen gesetzlich vorgeschrieben:  7,5 Millionen Euro für Personenschäden  sowie 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.


Kaskoversicherung für eigene Schäden

Im Unterschied zur Kfz-Haftpflicht ist die Kaskoversicherung eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Dabei wird noch mal zwischen Voll- und Teilkasko unterschieden. Die Teilkasko übernimmt Schäden am Wagen, die durch Fremdeinwirken verursacht wurden. Die Vollkasko deckt das ebenfalls ab, springt aber zusätzlich dazu auch im Falle von selbstverschuldeten Schäden am eigenen Wagen ein. Haftpflicht und Kaskoversicherung werden für gewöhnlich beim selben Anbieter abgeschlossen. Für Kombipakete bieten die Anbieter oft Rabatte an, daher lohnt es sich nicht, die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung bei unterschiedlichen Anbietern abzuschließen. Ob sich eine Voll oder Teilkasko anbietet, hängt oftmals vom Alter und dem Zustand des Wagens ab. Je älter das Auto, desto weniger ist eine Vollkasko meist noch sinnvoll.


Leistungen der (Voll-)Kasko

Die Teilkasko übernimmt sämtliche Schäden am eigenen Auto, die nicht durch eigenes Zutun verursacht wurden. Dazu zählen Schäden infolge von Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag oder Diebstahl. Darüber hinaus übernimmt sie Glasbruchschäden, Haarwildschäden, Schäden an der Verkabelung durch Durchschmoren oder Kurzschluss sowie in der Regel auch Marderschäden. Die Vollkasko deckt darüber hinaus auch Schadensfälle ab, die Sie selbst ausgelöst haben, mit einer Ausnahme: Wenn sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann, zahlt sie nicht. Sie leistet dafür aber bei Fahrerflucht durch Dritte, wenn eine fehlende Haftbarkeit des Schadensverursachers vorliegt, wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig geworden ist und bei mutwilliger Beschädigung durch unbekannte Dritte.


Deckungssummen der (Voll-)Kasko

Bei der Kaskoversicherung richtet sich die Deckungssumme nach dem Restwert des Fahrzeugs: für Neuwagen übernehmen die Versicherer den Listenpreis für das Neufahrzeug, wenn der beschädigte Wagen nicht älter als zwei Jahre ist. Hat er diese Grenze bereits überschritten, ersetzt die Versicherung im Schadensfall lediglich den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs.


Zwei Versicherungen, ein Beitrag

Bei beiden Versicherungsarten richtet sich die Höhe der Beiträge nach Kriterien wie der Fahrzeugart, dem Alter und Wohnort des Halters und seiner Schadenfreiheitsklasse.  


Vor- und Nachteile der Werkstattbindung

Durch eine Werkstattbindung verpflichtet sich der Fahrzeughalter dazu, das Auto im Schadensfall ausschließlich von einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren zu lassen. Diese Sondervereinbarung birgt ebenfalls ein hohes Sparpotenzial, sie kann allerdings Nachteile bringen. Wohnt der Versicherte auf dem Lande, die Partnerwerkstatt liegt aber in der nächst größeren Stadt, ist es für ihn sehr umständlich, die Fahrt in Kauf zu nehmen. Bei Neuwagen kommt eine Werkstattbindung nicht in Frage, da sie die Neuwagengarantie gefährdet. Die Garantie verfällt nämlich, wenn der Halter des Wagens im Schadensfall zur Partnerwerkstatt der Versicherung geht, statt den Wagen vom Vertragshändler, bei dem er den Wagen gekauft hat, reparieren zu lassen.


Mit Vollspeed zur passenden Kfz-Versicherung

Welche Leistungen sind Ihnen besonders wichtig? Welche Versicherungsart kommt für Ihr Auto überhaupt in Frage? Welche Klauseln sind relevant, auf welche können Sie verzichten? Ist eine Werkstattbindung für Sie sinnvoll oder hinderlich? Wie können Sie Einfluss auf ihre Schadensfreiheitsklasse nehmen und dadurch den Beitrag senken?    Genau das nehme ich für Sie unter die Lupe. 



Michael Farkas - Nikolastraße 16 - D-94032 Passau - Telefon: 0851-9884543-6 - Mobil: 0175-56 46 454  E-Mail: m.farkas@konzepta-makler.de

 
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